Meine Präsenzkurse im finden nach den aktuell geltenden Corona-Regeln statt.
Hygieneregeln:
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)
Vom 01.07. 2021
8 Zutritts- und Teilnahmeverbot
(1) Soweit durch Regelungen dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung ein Zutrittsverbot zu bestimmten Örtlichkeiten oder ein Teilnahmeverbot an bestimmten Aktivitäten gilt, erfasst dies Personen,
1. die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,
2. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, aufweisen,
3. die entgegen § 3 Absatz 2 oder 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Halbsatz 2 Buchstabe c, Nummer 8 oder 9 IfSG weder eine medizinische Maske noch einen Atemschutz tragen, oder
4. die entgegen § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 9, § 17 Absatz 1 Nummer 7, § 21 Absatz 8, 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Halbsatz 3 Buchstabe b IfSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 SchAusnahmV, § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 IfSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 SchAusnahmV oder § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 IfSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 SchAusnahmV weder einen Test-, einen Impf- noch einen Genesenennachweis im Sinne des § 5 vorlegen.
Ich habe die geltenden Hygieneregeln gelesen und verstanden. Ich erkläre mich hiermit einverstanden diese für mich einzuhalten.
Mir ist jedoch bewusst, dass trotz der Einhaltung der Hygieneregeln eine Ansteckung mit Covid 19 nicht ausgeschlossen werden kann und die Kursleitung dafür nicht haftbar gemacht werden kann.
Mit der Teilnahme am Kurs erkläre ich mich mit den Hygieneregeln einverstanden.